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Mittwoch, der 09. Juli 2003 Der weltweite Anti-Doping Kodex – ein Maskierungsmittel
übersetzt ins Deutsche von Verena Löllgen
Sportgericht.de: Sehr geehrter Herr Kollege, Sie haben den neuen weltweiten Anti-Doping Kodex als Maskierungsmittel bezeichnet Was meinen Sie damit?
Misson: Das Maskierungsmittel ist im Rahmen unserer Thematik jenes, welches dem Sportler verabreicht wird, um eine Dopingkontrolle undurchführbar zu machen. Dieses nicht dopende Mittel wird einzig und allein mit dem Ziel eingenommen, das Aufputschmittel nicht nachweisbar zu machen, es zu überdecken, es zu maskieren.
Sportgericht.de: Die Verantwortlichen des neuen Kodex wollen etwas verbergen?
Misson: Entweder sind – was ich nicht glaube – Herr Rogge (Präsident des IOC) und Herr Pound (Präsident der WADA) genauso wir Ihre Mitarbeiter blind, oder sie verkaufen uns fälschlicherweise die Aussicht auf ein Ende des Dopings, an das Sie selbst nicht glauben können.
Sportgericht.de: Wird der weltweite Anti-Doping Kodex sich durchsetzen?
Misson: Der weltweite Anti-Doping Kodex wird nicht funktionieren.
Sportgericht.de: Weshalb glauben Sie das?
Misson: Zunächst einmal, weil er ein wahres rechtliches Monstrum darstellt:
- Man verkündet, dass man künftig die Prozesse und Interventionen der staatlichen Gerichte verhindern will. Aber, einen Beruf auszuüben ist ein ziviles Recht, das niemandem ohne die Möglichkeit einer gerichtlichen Kontrolle vorenthalten werden kann. Der Sportler ist in erster Linie ein Arbeiter, dessen Laufbahn privaten Organisationen wie Sportverbänden nicht frei zur Verfügung steht.
- Sicherlich kann man auf Gerichtsverfahren verzichten und einen Rechtsstreit einem Schiedsgericht anvertrauen, doch auch der Schiedsspruch ist nur vollstreckbar, wenn die Parteien ohne den geringsten Zwang und mit vollständiger Sachkunde auf ihn zurückgreifen, und die Schiedsrichter das Recht auf Verteidigung garantieren. Die Schiedsgerichtsbarkeit ist in zahlreichen zivilisierten Ländern im Sozialrecht, Arbeits- und Strafrecht verboten.
- Die Sportgerichte im Rahmen der Sportverbände sind wenig vertrauenswürdig, denn sie verfügen über keine strukturelle Unabhängigkeit. Schon oft haben sie durch Mangel an Professionalität auf sich aufmerksam gemacht.
Sportgericht.de: Sie würden die Regeln des Strafrechts anwenden wollen?
Misson: Jemandem das Recht zu arbeiten für zwei Jahre (Minimalstrafe), oder schlimmer, auf Lebenszeit zu entziehen, beruht auf strafrechtlicher Ahndung und kann nur von den staatlichen Gerichten angeordnet werden. „Schiedsrichter“ im Sportbereich, die derartige Strafen verhängen würden, könnten ihrerseits selbst Objekte strafrechtlicher Verfolgung wegen öffentlicher Amtsanmaßung werden.
Sportgericht.de: Wo sind Regeln des Strafrechts verletzt?
Misson: Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit mit vorsätzlichem Doping einfach gleichzusetzen ist nicht zu tolerieren, zumal das Vergehen auch durch jemand anderen begangen werden kann, z.B. durch einen Allgemeinmediziner der das Reglement übergeht. Hätte der Sportler seinerseits nicht die Möglichkeit, seinen guten Glauben zu beweisen, würde die einfache Tatsache eines positiven Testergebnisses also eine harte Strafe rechtfertigen, und dies bedeutete die Verletzung der Unschuldsvermutung und des Prinzips der Beweislast, welches der anklagenden Partei obliegt.
Das Prinzip der freien Wahlmöglichkeit des Arztes und dessen therapeutischer Freiheit wird völlig ignoriert. Mit welchem Recht können die Sportverbände einem Teil der Bevölkerung untersagen, auf Pharmazeutika zurückzugreifen, die der andere Teil der Bevölkerung alltäglich verwendet? Zumal (gerade jener Teil) einen Beruf ausübt, der Tag für Tag körperliche Belastungen mit sich bringt, für den es mitunter sehr wichtig ist, auf schnellstem und bestem Wege zu genesen. Allein ein demokratisch abgestimmtes Gesetz kann derartige Verbote verkünden, vor allem, wenn sie strafrechtlicher Natur sind.
Sportgericht.de: Was wird die Konsequenz sein?
Misson: Die Gerichtshöfe und insbesondere der Menschenrechtsgerichtshof werden diesen Kodex wahrscheinlich qualifizieren als einen Prometheuschen Versuch, eine übertriebene Regelung zu schaffen, deren Einhaltung dem Sportler nicht von den vorgesehenen Ausnahmegerichten auferlegt werden kann.
Sportgericht.de: Damit wäre die verbandsinterne Gerichtsbarkeit in Frage gestellt?
Misson: Ja, die Prozesse, die man eigentlich verhindern will, werden erleichtert werden, so sehr ist die Rechtswidrigkeit der Texte offenkundig. Wenn das Doping durch Strafandrohung bekämpft werden soll, (dies ist noch nicht sicher), so lasse man doch demokratisch gewählte Parlamente die Normen festlegen und deren Anwendung von unabhängigen und unparteiischen Richtern kontrollieren.
Sportgericht.de: Glauben Sie, dass die Verantwortlichen bei der WADA und dem IOC diese Bedenken berücksichtigt haben?
Misson: Ich habe meine Zweifel. Man ist verwundert über den Mangel an Tiefgründigkeit in den Ausführungen des IOC und der WADA über das Doping. Dieses vielgestaltige Phänomen weist eine seltene Komplexität auf und es fällt doch schwer zu glauben, dass strafrechtliche Überlegungen auf hohem Niveau geführt wurden, um als einzige sachdienliche Maßnahme die brutale Strafe, quasi das Gesetz von Lynch zu rechtfertigen, welches nahezu ohne jegliche Achtung der Rechte der Verteidigung angewandt wird.
Sportgericht.de: Haben Sie grundsätzlich Zweifel an der Verantwortlichkeit des Sportlers?
Misson: Wenn das Doping momentan allgegenwärtig tief in den Sitten verwurzelt ist, so ist dies Folge der Absicht und Fahrlässigkeit der Sportler, aber auch der Pfleger und Ärzte, der Clubs, der Verbände, gewisser Regierungen, der Chemieindustrie, der Zivilgesellschaft, etc.
Sportgericht.de GmbH: ... aber der Sportler alleine ist gedopt?
Misson: Der moderne Sportler – Paradigma der Unehrlichkeit? Das ist ein wenig zu kurz gedacht. Betrug herrscht überall. Jedes Jahr sind Millionen von Menschen in Steuerhinterziehung von kolossalen Beträgen verwickelt. Sind Politik, Handel, Werbung, Nachrichten, etc. nicht auch, mehr oder weniger, für einige das Mittel, andere zu betrügen? Wurden in der Vergangenheit nicht auch schon internationale Sportverbände (und ihre wunderbaren Führungspersönlichkeiten) beschuldigt, sich ihrerseits selbst unredlicher Praktiken zu bedienen?
Sportgericht.de: Soll Doping nicht bekämpft werden?
Misson: Doch, aber ehrlich. Spiegelt der Wille gegen das Doping zu kämpfen tatsächlich bei Allen den Willen wieder, die Gesundheit der Sportler und die Fairness der Wettkämpfe zu wahren? Es scheint vielmehr so, dass eine Vielzahl von Verbänden versuchte, ein Maximum an (negativen!) Kontrollen durchzuführen. Geht es nicht vor allem darum, weiterhin Wettkämpfe an Zuschauer und Sponsoren zu verkaufen, die glauben sollen, dass alle „clean“ sind.
Der Festina-Prozeß vor der Strafkammer Lille hat im wesentlichen zu unangenehmen Fragen an die Sportverbände geführt.
Sportgericht.de: Soll es keine Sanktionen gegen gedopte Sportler geben?
Misson: Doch, aber differenzierter. Den gedopten Sportler auf derart heftige Weise zu bestrafen ist ungerecht, denn es zeigt Ignoranz gegenüber dem furchtbaren Druck, dem er ausgesetzt ist. Er weiß nämlich, dass die Konkurrenz gedopt ist und dass die Kontrollen nur selten den einen oder anderen vom Pech verfolgten auffliegen lassen. Des weiteren aufgrund der Tatsache, dass er innerhalb einer sehr kurzen Karriere, die jederzeit durch Pech beendet sein kann, genügend verdienen muss, um die Jahre großen Opfers zu vergüten, und seine Familie vor den Sorgen einer immer ungewissen beruflichen Umstellung abzusichern, während er bei der kleinsten Leistungsminderung zum alten Eisen des Sports gelegt wird, nicht selten unter dem Gespött der Öffentlichkeit.
Die spartanischen und die Freiheit beschränkenden Reglements, die vorbereitet werden, treffen nur selten die steinreichen, von in jeder Hinsicht sachkundigen Veranstaltern umgarnten Stars des Sportzirkusses.
Sportgericht.de: Das Publikum des Sports will doch einen „sauberen“Sport?
Misson: Vor dem Fernseher auf ihrem Sofa festgenagelt, sich mit Chips vollstopfend und das sportliche Jupiter-Bier (Männer wissen warum) trinkend, Fluppe im Mund – etwa der sportliche Marlboro-Cowboy empören sich die dickbäuchigen Sitzfleischfesten darüber, nicht sicher sein zu können, ob der Typ der gerade auf einem Fahrrad den „Alpe d’Huez“ hochfährt, nicht vielleicht ein kleines bißchen von irgendwas einge-nommen hat. Das ist die Gefahr. Verfehlt dieser Typ jedoch bei 80 km/h im Gefälle mit oder ohne den nicht obligatorischen Helm eine Kurve, wird ohne langes Sträuben das harte Gesetz der Sportwelt angeführt... aber die Karawane zieht weiter.
Es reicht, sich die wahnsinnigen Trainings- wie Wettkampfprogramme, die die Radsportler über die ganze Zeit, zu jeder Saison hinnehmen, anzusehen, und an die Durchschnittsgeschwindigkeiten die sie aushalten müssen, zu denken, um zu verstehen, dass das Problem alles ist, nur keines der freien individuellen Entscheidung. Wann ist es soweit, dass Radsportler automatisch für zwei Jahre oder auf Lebenszeit gesperrt werden, die eine Etappe der Tour de France mit einer Durchschnitts-geschwindigkeit von beispielsweise 45 km/h bestreiten? Die Urinanalysen der Feststellung des EPO basieren doch auf dem Vergleich von Mittelwerten zwischen gedopten und nicht gedopten Testpersonen. Warum nicht bei der Tour de France, es sei denn man will vermeiden, dass das gesamte Hauptfeld bestraft wird.
Sportgericht.de: Welche Frage würden Sie an die Verantwortlichen stellen?
Misson: Lasst uns vor allem nicht vergessen, DIE Frage zu stellen: Kann man in einer materialistischen, eifernden, individualistischen, betrügerischen Welt von einem reinen, fairen, altruistischen Sport träumen? Kann der Sport sauber sein in einer unsauberen Welt? Ist Sport nicht notgedrungen immer das Spiegelbild seiner Zeit? Wenn ja, dann ist die Lösung ganz einfach – und sie ist einzig: Um das Doping abzuschaffen, muß das IOC nur die Welt ändern. Doch bis dahin vermeide man doch bitte, uns für dumm zu verkaufen.
Sportgericht.de: Vielen Dank, sehr geehrter Herr Kollege. |
| Themenkomplex: | Wada |
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